Als Teilnehmer können Sie bei uns auf ganz verschiedene Fördermöglichkeiten zugreifen, die je nach individueller Voraussetzung und Wohnort variieren. In der nachfolgenden Auswahl finden Sie weiterführende Informationen zu den verschiedenen Programmen.
Gerne beraten wir Sie hierzu auch persönlich.
Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.
Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden und richtet sich ab 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. Zuwanderer und Zuwanderinnen können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.
Die wesentlichen Kernelemente der Förderung ab Januar 2015 sind:
Es gibt einen individuellen und einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck. Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, max. 500 EUR.
Unter Berücksichtigung der begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel und des Vorrangs der Bildungsprämie des Bundes konzentriert sich der Bildungsscheck in NRW auf besonders nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kursgebühr bei mindestens 500 EUR liegt. Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 EUR) nicht übersteigt.
Weitere Informationen unter www.bildungsscheck.nrw.de
Um die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger und die kleineren und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Sicherung ihrer beruflichen Zukunft zu unterstützen, hat die Landesregierung den QualiScheck eingeführt. Mit dem QualiScheck werden bis zu maximal 500 Euro pro Person und Jahr gefördert. Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Eine Förderung durch den QualiScheck ist abhängig vom Einkommen.
Zur Beantragung müssen Sie einen Beratungstermin in Anspruch nehmen und dürfen erst danach die Anmeldung für die gewünschte Förderung tätigen. Bitte beachten Sie auch, dass die Förderungsgelder zum Teil von Jahr zu Jahr verlängert werden müssen.
Weitere Informationen unter www.qualischeck.rlp.de
Es werden Arbeitnehmer in Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitern gefördert. Zur Zielgruppe zählen unter anderem Alleinerziehende, Auszubildende, Existenzgründer oder geringqualifizierte Arbeitnehmer. Es können 50-100 Prozent der Fortbildungskosten übernommen werden, bei maximal 1.500 Euro pro Jahr.
Der Arbeitnehmer muss die Notwendigkeit einer Fortbildung bescheinigen und der Interessent muss zuvor ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen unter www.weiterbildungsbonus.net
Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten. Die NBank unterstützt Sie bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln. Den Antrag auf Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen muss vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank gestellt werden. Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen und Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten. Förderfähig sind Kosten für Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) und Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen). Von den Gesamtkosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für Freistellungen) können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt 1.000,00 Euro.
Weitere Informationen unter www.nbank.de
Seit Ende 2014 wird die Förderung der Maßnahme durch das neue „Landesprogramm Arbeit“ fortgesetzt. Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds umfasst 50 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 2.000 Euro der Gesamtmaßnahme, der Arbeitgeber zahlt die restlichen Kosten. Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt und bewilligt sein. Der beschäftigende Betrieb muss einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Der Arbeitsschwerpunkt der/des Beschäftigten muss in Schleswig-Holstein liegen.
Weitere Informationen unter www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de
Gefördert werden Vorhaben der individuellen beruflichen Weiterbildung. Vor der Kursanmeldung muss ein Antragsformular bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden, die über den Zuschuss entscheidet. Erst nach dem Bescheid darf man sich für die Fortbildung anmelden.
Antragsberechtigt sind Beschäftigte, Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr), andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger.
Weitere Informationen unter www.sab.sachsen.de
Das Bundesland Thüringen fördert Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben sowie Selbstständige, deren Unternehmens- oder Geschäftssitz sich in Thüringen befindet. Es werden 50 Prozent der Kurskosten übernommen. Die maximale Förderungssumme liegt bei 500 Euro pro Jahr. Der Antrag zur Förderung muss vor der Kursanmeldung bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) eingereicht werden.
Weitere Informationen unter www.gfaw-thueringen.de
Mit dem Programm „Perspektive Wiedereinstieg“ werden Frauen unterstützt, die nach der Erziehungszeit zurück in den Beruf wollen. Dieses ESF-Förderprogramm bietet personenbezogene Angebote für Wiedereinsteigerinnen und berücksichtigt dabei persönliche und zeitliche Bedürfnisse. Es können Aus- und Fortbildungen gefördert werden, Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit.
Weitere Informationen unter www.perspektive-wiedereinstieg.de
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb)
Das Weiterbildungsstipendium fördert anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen im Gesundheitsbereich. Dazu gehören beispielsweise Weiterbildungen mit folgenden Themen: Wundmanagement, Schlaganfall, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, Sensorische Integration. Ebenso können Fachweiterbildungen wie Anästhesie, Intensivmedizin, OP oder Psychiatrie sowie Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen gefördert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ein Weiterbildungsstipendium für berufsbegleitende Studiengänge bekommen.
Träger des Förderprogramms ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Um sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben zu können, benötigen Sie eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen. Sie dürfen ebenso nicht älter als 25 Jahre sein und müssen Ihre Berufsabschlussprüfung mit einer besseren Note als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben.
Wer das Auswahlverfahren für das Weiterbildungsstipendium erfolgreich durchläuft, erhält als Stipendiat/-in innerhalb des Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 6.000 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen. Je Fördermaßnahme ist ein Eigenanteil von 10 Prozent zu tragen. Die Förderung läuft über maximal drei Jahre. Bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung können Sie sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben.
Weitere Informationen unter www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Gefördert werden Erst- und Zweitausbildungen und vorberufsspezifische Weiterbildungen. Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD). Der BFD prüft Ihren Antrag und erstellt einen Förderungsplan, der ganz auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.
Weitere Informationen unter www.bfd.bundeswehr.de.
Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie steht damit als zentrale Informationsquelle sowohl für Privatpersonen wie Existenzgründer als auch für Unternehmen und Berater zur Verfügung. Sie richtet sich gleichermaßen an Benutzer ohne Vorkenntnisse wie an die Kenner der Wirtschaftsförderung.
Weitere Informationen unter www.foerderdatenbank.de
Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.
Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden und richtet sich ab 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. Zuwanderer und Zuwanderinnen können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.
Die wesentlichen Kernelemente der Förderung ab Januar 2015 sind:
Es gibt einen individuellen und einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck. Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, max. 500 EUR.
Unter Berücksichtigung der begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel und des Vorrangs der Bildungsprämie des Bundes konzentriert sich der Bildungsscheck in NRW auf besonders nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kursgebühr bei mindestens 500 EUR liegt. Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 EUR) nicht übersteigt.
Weitere Informationen unter www.bildungsscheck.nrw.de
Um die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger und die kleineren und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Sicherung ihrer beruflichen Zukunft zu unterstützen, hat die Landesregierung den QualiScheck eingeführt. Mit dem QualiScheck werden bis zu maximal 500 Euro pro Person und Jahr gefördert. Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Eine Förderung durch den QualiScheck ist abhängig vom Einkommen.
Zur Beantragung müssen Sie einen Beratungstermin in Anspruch nehmen und dürfen erst danach die Anmeldung für die gewünschte Förderung tätigen. Bitte beachten Sie auch, dass die Förderungsgelder zum Teil von Jahr zu Jahr verlängert werden müssen.
Weitere Informationen unter www.qualischeck.rlp.de
Es werden Arbeitnehmer in Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitern gefördert. Zur Zielgruppe zählen unter anderem Alleinerziehende, Auszubildende, Existenzgründer oder geringqualifizierte Arbeitnehmer. Es können 50-100 Prozent der Fortbildungskosten übernommen werden, bei maximal 1.500 Euro pro Jahr.
Der Arbeitnehmer muss die Notwendigkeit einer Fortbildung bescheinigen und der Interessent muss zuvor ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen unter www.weiterbildungsbonus.net
Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten. Die NBank unterstützt Sie bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln. Den Antrag auf Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen muss vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank gestellt werden. Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen und Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten. Förderfähig sind Kosten für Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) und Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen). Von den Gesamtkosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für Freistellungen) können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt 1.000,00 Euro.
Weitere Informationen unter www.nbank.de
Seit Ende 2014 wird die Förderung der Maßnahme durch das neue „Landesprogramm Arbeit“ fortgesetzt. Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds umfasst 50 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 2.000 Euro der Gesamtmaßnahme, der Arbeitgeber zahlt die restlichen Kosten. Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt und bewilligt sein. Der beschäftigende Betrieb muss einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Der Arbeitsschwerpunkt der/des Beschäftigten muss in Schleswig-Holstein liegen.
Weitere Informationen unter www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de
Gefördert werden Vorhaben der individuellen beruflichen Weiterbildung. Vor der Kursanmeldung muss ein Antragsformular bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden, die über den Zuschuss entscheidet. Erst nach dem Bescheid darf man sich für die Fortbildung anmelden.
Antragsberechtigt sind Beschäftigte, Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr), andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger.
Weitere Informationen unter www.sab.sachsen.de
Das Bundesland Thüringen fördert Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben sowie Selbstständige, deren Unternehmens- oder Geschäftssitz sich in Thüringen befindet. Es werden 50 Prozent der Kurskosten übernommen. Die maximale Förderungssumme liegt bei 500 Euro pro Jahr. Der Antrag zur Förderung muss vor der Kursanmeldung bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) eingereicht werden.
Weitere Informationen unter www.gfaw-thueringen.de
Mit dem Programm „Perspektive Wiedereinstieg“ werden Frauen unterstützt, die nach der Erziehungszeit zurück in den Beruf wollen. Dieses ESF-Förderprogramm bietet personenbezogene Angebote für Wiedereinsteigerinnen und berücksichtigt dabei persönliche und zeitliche Bedürfnisse. Es können Aus- und Fortbildungen gefördert werden, Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit.
Weitere Informationen unter www.perspektive-wiedereinstieg.de
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb)
Das Weiterbildungsstipendium fördert anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen im Gesundheitsbereich. Dazu gehören beispielsweise Weiterbildungen mit folgenden Themen: Wundmanagement, Schlaganfall, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, Sensorische Integration. Ebenso können Fachweiterbildungen wie Anästhesie, Intensivmedizin, OP oder Psychiatrie sowie Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen gefördert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ein Weiterbildungsstipendium für berufsbegleitende Studiengänge bekommen.
Träger des Förderprogramms ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Um sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben zu können, benötigen Sie eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen. Sie dürfen ebenso nicht älter als 25 Jahre sein und müssen Ihre Berufsabschlussprüfung mit einer besseren Note als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben.
Wer das Auswahlverfahren für das Weiterbildungsstipendium erfolgreich durchläuft, erhält als Stipendiat/-in innerhalb des Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 6.000 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen. Je Fördermaßnahme ist ein Eigenanteil von 10 Prozent zu tragen. Die Förderung läuft über maximal drei Jahre. Bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung können Sie sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben.
Weitere Informationen unter www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Gefördert werden Erst- und Zweitausbildungen und vorberufsspezifische Weiterbildungen. Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD). Der BFD prüft Ihren Antrag und erstellt einen Förderungsplan, der ganz auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.
Weitere Informationen unter www.bfd.bundeswehr.de.
Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie steht damit als zentrale Informationsquelle sowohl für Privatpersonen wie Existenzgründer als auch für Unternehmen und Berater zur Verfügung. Sie richtet sich gleichermaßen an Benutzer ohne Vorkenntnisse wie an die Kenner der Wirtschaftsförderung.
Weitere Informationen unter www.foerderdatenbank.de